Von Katharina Schuster und Jan-Philipp Lautebach am 16. Juni 2020

Rückkehr aus dem Home-Office

Mitarbeiter* haben weder die Pflicht noch einen Anspruch darauf, ihre Arbeitsleistung im Home-Office zu erbringen. Lediglich für behinderte Menschen kann ein Anspruch auf einen Home-Office Arbeitsplatz bestehen, wenn eine leidensgerechte Beschäftigung nur zu Hause möglich ist (§ 164 SGB IX). Aufgrund der COVID19-Pandemie wurden viele Mitarbeiter quasi über Nacht ins Home-Office geschickt. Schriftliche Vereinbarungen hierzu gab es kaum. Langsam entspannt sich die Lage und es stellt sich die Frage: Muss der Mitarbeiter zurück ins Büro, obwohl er nicht will?

Bestimmung des Arbeitsortes per Direktionsrecht

Der Arbeitgeber kann gemäß § 106 GewO bestimmen, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Davon sind aber die Privaträume des Mitarbeiters grundsätzlich nicht umfasst. In Ausnahmefällen wie der jetzigen Pandemie wird hiervon aber eine Ausnahme zu machen sein. Die meisten Mitarbeiter werden mit der Abordnung an den heimischen Schreibtisch ohnehin einverstanden gewesen sein.

Keine Konkretisierung des Arbeitsortes auf „Home Office“ durch Zeitablauf

Aber was gilt „danach“? Dürfen Mitarbeiter von Zuhause weiterarbeiten, wenn sie Gefallen hieran gefunden haben und der Arbeitgeber das nicht mehr möchte? Klar ist, dass alleine durch eine Home-Office Tätigkeit über einen längeren Zeitraum keine Konkretisierung des Arbeitsortes auf den heimischen Schreibtisch erfolgt. Aber was gilt dann?

Reaktion des Arbeitgebers auf Weigerung des Mitarbeiters zur Rückkehr ins Büro

Gibt es keine (wirksame) Vereinbarung darüber, wann der Mitarbeiter ins Büro zurückkehren muss, kommt wieder das genannte Direktionsrecht zum Tragen. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter im Rahmen seines billigen Ermessens auffordern, seine Arbeitsleistung wieder im Büro zu erbringen. Weigert der Mitarbeiter sich berechtigterweise, kommt nur eine Änderungskündigung in Betracht. Ist die Weigerung unberechtigt, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen (nach dem Prinzip „ohne Arbeit kein Geld“), abmahnen und schlimmstenfalls sogar (außerordentlich) kündigen.

Schutzvorschriften gelten übrigens auch am heimischen Schreibtisch

Solange Mitarbeiter im Home-Office sind, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Datenschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden. Eine hilfreiche Checkliste für den ersten Überblick finden Sie z.B. hier.

kessler&partner berät Sie gern umfassend dazu, wie Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Hürden der Corona-Krise bewältigen können. Dabei unterstützt unser Team Sie nicht nur bei Fragen zum Arbeitsrecht, sondern berät Sie auch bei geplanten Restrukturierungen oder insolvenzrechtlichen Fragen.

*Die männliche Form wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet, gemeint sind aber Mitarbeiter jeden Geschlechts